Freitag, 28. Januar 2011

Ein Jahr neue Maschinenrichtlinie: Was hat sich geändert?

Seit Ende 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft. Ein Jahr danach zogen nun Vertreter des Maschinen- und Anlagenbaus bei den Maschinenbautagen in Köln eine erste Bilanz: Vor- und Nachteile der Richtlinie 2006/42/EG wurden diskutiert und erste Erfahrungen mit der Anwendung ausgetauscht.

Beklagt wurde weiterhin, die Erfüllung der Richtlinie erhöhe den Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand. So sei die geforderte Einbauerklärung für die vieldiskutierten "unvollständigen Maschinen" zu umfangreich, die Kosten für Übersetzungen von Bedienungsanleitungen in die 23 Amtssprachen der EU eine Belastung.

Quelle: VDI nachrichten, 7. Januar 2011

Kommentar:
Zu diesem Thema existieren sehr viele Beiträge, neue Bücher und Schulungen. Das Thema erinnert sehr stark an den Anfängen von der ISO 9001 Einführung zur Qualitätsverbesserung. Es war mit sehr viel Aufwand (Zeit und Geld) und neu dokumentierten Verfahrensanweisungen verbunden. Jeder Bereich in einem Betrieb wurde durchleuchtet und nur wer diese Zertifizierung erhielt, durfte mit Aufträgen rechnen.
Bei den Firmen, welche das Qualitätshandbuch im täglichen Ablauf leben und kontinuierlich verbessern, ist die Kundenzufriedenheit und die Mitarbeitermotivation am höchsten.

Das gleiche Ziel hat auch diese neue Maschinenrichtlinie, doch dabei gibt es noch viele Diskussionspunkte und offene Fragen. Nur wenige Insider kennen sich im Detail aus und Interpretieren die Aussagen unterschiedlich.
"Am 20.102010 hat die europäische Kommission die Liste der harmonisierten Normen für die neue Maschinenrichtlinie im europäischen Amtsblatt C 284/1 neu bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung ersetzt damit die bisherigen Veröffentlichungen."

Diese Richtlinie gilt für folgende Erzeugnisse:
a) Maschinen;
b) auswechselbare Ausrüstungen;
c) Sicherheitsbauteile;
d) Lastaufnahmemittel;
e) Ketten, Seile und Gurte;
f) abnehmbare Gelenkwellen;
g) unvollständige Maschinen;

Bei vielen Maschinenbauern wird die Risikobeurteilung schon seid Jahren erfolgreich eingesetzt und bisher dem ausgegliederten Schaltschrankbauer zu Verfügung gestellt.
Ein Schaltschrank ist auch nach der neuen Richtlinie keine "unvollständige Maschine"(Punkt g) und fällt somit nicht unter die neuen Maschinenrichtlinie.

Es gibt allerdings kaum einen Schaltschrank, in dem nicht auch eine Sicherheitsverriegelung, wie z.B. Schutzgitter, Not-Aus-Kreis und Lichtschranken, integriert sind. Mit zunehmender Vernetzung der Maschinen werden Sicherheitsfunktion parallel zu normalen Programmaubläufen in einer SPS (Safety Integrated) und über gemeinsame Bussysteme transportiert.

Sobald also ein Schaltschrankbauer ein Sicherheitsbauteil (Punkt c) in seinem Schaltschrank einbaut, fällt er unter die Maschinenrichtlinie und kann von seinem Auftraggeber, dem Maschinenbauer, nicht davon entbunden werden auch wenn er für die Risikobeurteilung verantwortlich ist.

Der Schaltschrank benötigt eine"CE"-Kennung und die dazugehörige Dokumentation.

Ich freue mich auf die Diskussionen zu meiner Aussage.



2 Kommentare:

web@web.de hat gesagt…

wqdwdqwdqd

ASA hat gesagt…

Die Maschinenrichlinie 2006 42 EG hat durchaus Verbesserungen in der Arbeitssicherheit gebracht. Die Konformität mit der Maschinenrichtline solle auf jeden Fall geprüft werden.

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