Donnerstag, 23. September 2010

Warum bekomme ich so viele E-Mail-Werbungen und Newsletters?

Ist E-Mail-Werbung ohne ausdrücklicher Einwilligung erlaubt?

Wir bieten Newsletter-Service an und wiesen bisher ausdrücklich darauf hin, das der Versender (unser Auftraggeber) eine aktive Einwilligung vom Empfänger dokumentiert nachweisen sollte, damit es zu keiner Abmahnandrohung kommt, falls sich ein Empfänger beschwert.

Jetzt haben wir ein Urteil vom OLG Thüringen gefunden, welches diese strikte aktive Einwilligung aufweicht (OLG Thüringen, Urteil vom 21.4.2010, Az. 2 U 88/10).

Grundsätzlich gilt: Die Nutzung personenbezogener Daten, zu denen auch die E-Mail-Adresse gehört, steht unter dem Einwilligungsvorbehalt des Betroffenen, es sei denn das Gesetz sieht eine Ausnahme vor. Im Bereich der postalischen Werbung ist eine solche Ausnahme beispielsweise in § 28 Abs. 3 Satz 2 BDSG zu finden (sogenanntes „Listenprivileg“). Im Bereich der E-Mail-Werbung ist das Listenprivileg hingegen nicht anwendbar. Hier enthält § 7 Abs. 3 UWG eine Ausnahme. Danach darf E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen versandt werden, wenn

1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

In allen anderen Fällen bleibt es beim Erfordernis der ausdrücklichen Ein

willigung.

Quelle: Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Kommentar:

Diese Urteil beschränkt die E-Mail-Werbung ohne ausdrücklicher Einwilligung auf produktbezogene Kommunikation und kann nicht verallgemeinert als Freibrief gehandelt werden.

Deshalb wird auch zukünftig die aktive Einwilligung für Newsletters die einzigste Möglichkeit sein, um ohne Abmahndrohung Kunden per E-Mail zu informieren.

Selbstverständlich wird in jedem Newsletters der Abmeldebutton Pflicht bleiben und falls Sie nach bestätigter Abmeldung weiterhin Newsletters erhalten, dann haben Sie das Recht der Abmahnung.

Freitag, 17. September 2010

CLOUD-COMPUTING: Der Server-Schrank hat ausgedient

Angebote für Cloud-Computing-Lösungen bieten mittlerweile alle großen IT-Firmen an. Vor allem E-Mail-, Kalender- und Sicherheitsfunktionen werden verstärkt bei Dienstleistern gebucht. Diese Möglichkeit nutzen vermehrt auch kleine Unternehmen und verlegen Daten und Software ins Internet. Doch viele Firmen sind noch skeptisch.

Für fast alle Unternehmensbereiche gibt es inzwischen passende Programme in der Wolke, und alle großen IT-Firmen bieten Cloud-Computing-Lösungen an, darunter Hewlett-Packard, IBM, Microsoft,Oracle, Siemens oder die Deutsche Telekom.

Die IT via Internet erobert auch den Mittelstand. Inzwischen sind Betriebe mit 500 bis zu 1000 Mitarbeitern in Deutschland die aktivsten Nutzer von Cloud-Services, meldet das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen IDC. Auch viele kleine Firmen springen zunehmend auf die Wolke über. "Cloud-Computing ist heute bei allen IT-Abteilungen auf der Agenda", sagt Lynn-Kristin Thorenz, Director Consulting bei IDC.

Und das sei erst der Anfang, sagt IDC-Expertin Thorenz. "Langfristig verändert das Cloud-Computing den gesamten IT-Markt." Trumpf der neuen Technik ist die hohe Flexibilität: Rechenkapazitäten und virtuelle Arbeitsplätze können Kunden binnen Minuten abonnieren und wieder abbestellen - ganz nach Bedarf. Wo Firmen früher viel Geld in neue Server und Lizenz-Software investierten, skalieren sie heute per Cloud-Computing die IT in kurzer Zeit hoch oder runter - ein enormer Vorteil im schnelllebigen Projektgeschäft.

Quelle: Handelsblatt 15.9.2010

Kommentar:
Viele junge Unternehmen überlegen die komplette IT-Landschaft an Outsourcing Dienstleistern zu übergeben. Viele gestandene Mittelständer, welche die Krise gut überstanden haben, überlegen jetzt auf die Export-Lokomotive aufzuspringen und im Ausland Aussenstellen zu eröffnen. Da stellt sich die Frage, wie der Vertrieb und die Infrastruktur reibungslos koordiniert werden kann. Soll die lokale IT im Hause erweitert werden, damit die Aussendienstmitarbeiten immer auf dem neuesten Stand sind, oder geben wir die Wissenskoordination an Spezialisten, welche immer auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Wissen ist Macht!

Schon kleine Organisationen verfügen über ein weit geflochtenes Netzwerk aus Wissen und Erfahrungen, die scheinbar untrennbar mit den jeweiligen Mitarbeitern verbunden sind. Mit Cloud Computing kann dieses Wissen weltweit (und trotzdem sicher) allen Vertriebsmitarbeitern zu Verfügung gestellt werden.


Eine Lösung bietet SAGO-Tec GmbH:

Mit dem Intrexx Unternehmensportal können Sie jederzeit und von überall in der Welt auf das gesammelte Wissen Ihres Unternehmens zugreifen. Sie brauchen nur einen Browser oder ein Smart-Phone!


Mit Lösungen von United Planet profitieren Sie immer von den hohen Stückzahlen einer Standardsoftware und der Erfahrung eines marktführenden Unternehmens in dem Segment. Der Einsatz von United Planet Software ist vorher genau kalkulierbar, birgt somit kein großes Risiko und garantiert eine hohe Investitionssicherheit.


Mittwoch, 8. September 2010

Energieeffiziente Antriebstechnik

In den vergangenen Jahren hat die Energieeffizienz stark an Bedeutung gewonnen. Doch was bedeutet es für die tägliche Praxis im Unternehmen, Anlagen energieeffizient zu betreiben? Welche Aspekte müssen die verarbeitenden Unternehmen beachten? Und welche Neuerungen bringt die Ökodesign-Richtlinie?

Ab 16. Juni 2011 treten die neuen Richtlinien für energieeffiziente Antriebstechnik in Kraft. Von diesem Datum an dürfen Motorenhersteller nur noch Motoren gemäß der Effizienzklasse IE2 in Verkehr bringen.

Veränderte Rahmenbedingungen durch neue Wirkungsgradklassen:
Des weiteren werden durch die neue Norm IEC60034-30 die Rahmenbedingungen für energieeffizienten Motoren geändert. Sie definiert und harmonisiert weltweit die Wirkungsklassen IE1, IE2 und IE3 für Niederspannungs-Drehstrommotoren. Die neuen Bezeichnungen lauten nun:
  • IE1 = Standard Efficiency (entspricht ca. Eff2)
  • IE2 = High Efficiency (entspricht ca. Eff1)
  • IE3 = Premium Efficiency (entspricht NEMA Premium in USA)
  • IE4 = Super-Premium Efficiency (noch ohne Werte)
Die ersten IE3-Motoren sind verfügbar. Größere Stückzahlen sind jedoch von Anwenderseite bisher nicht gefordert, da noch große Unsicherheiten im Bezug auf die neuen normativen Rahmenbedingungen herrschen.

Quelle: SPS Magazin Ausgabe 9 September 2010, Seite 32

Kommentar:
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn die deutsche Industrie wandelt mehr als 25% ihres Energieverbrauchs in mechanische Energie um.

Für den Anlagenbetreiber ändert sich dadurch erst einmal nichts. In Zukunft muss der Wirkungsgrad der Elektromotoren auf dem Typenschild des Herstellers vermerkt sein. Dieser Wert wird auch in Zukunft in regelmäßigen Abständen von einer unabhängigen Kommission überprüft.
Der Anwender kennt seine Applikation am besten und weiß, wo im Betrieb welche Anlage oder Maschine wie genutzt wird. Er kann die Betriebskennzahlen auswerten, die Auslastung festlegen sowie globale wirtschaftliche Einflüsse einschätzen.

Mit all diesen Informationen kann der Anwender selber entscheiden, wann und wie er die Möglichkeiten der Energieeffizienz einsetzten möchte.
Die Produktlieferanten müssen sich an die neuen Gesetze und Normen mit den festen Terminen halten. Dabei wäre es wünschenswert, dass die bald geforderten IE3-Motoren deutlich günstiger werden, denn die Stückzahlen bestimmen den Preis.
Dienstag, 7. September 2010

Einheitlicher Standard für sichere Netzwerke

Diese Titelstory-Headline mit einem gelb-schwarzen Zebra ist in der aktuellen SPS-Magazin (Ausgabe 9, September 2010) beim Industrial Ethernet Journal III/2010 zu finden:

Während der Hannover Messe 2010 hat die Ethernet Powerlink Standardization Group (EPSG) das openSafetey-Konzept erstmals vorgestellt. Damit können sich Hersteller von Safety-Technik auf ein einheitliches System konzentrieren - unabhängig vom verwendeten Ethernet-System. Der TÜV-Rheinland und der TÜV-Süd haben openSaftey zertifiziert und mit SIL3 zugelassen.


In der gleichen Zeitung erscheint unter NEWS zwei weitere Beiträge:

1. ter Beitrag von Ethercat Technology Group:
Safety-over-Ethercat nun internationaler Standard
Der von der Ethercat Technology Group (ETG) spezifizierte Safety-over-Ethercat-Protokoll ist von den nationalen Komitees aus 27 Ländern ohne Gegenstimmen innerhalb der IEC61784-3 akzeptiert und zur internationalen Standardisierung freigegeben worden.......

und der 2.te Beitrag von Safety Network International e.V.:
Safetynet p ist internationaler Standard
Das Echtzeit Ethernet Safetynet p wurde innerhalb der IEC61158 und IEC61784-2 akzeptiert und als internationaler Standard freigegeben.......
Quelle: SPS Magazin Ausgabe 9 September 2010

Kommentar:
Wer kann bei den vielen internationalen Standards zu einem wichtigen Thema wie Sicherheitstechnik noch den Überblick behalten?
Jeder dieser Berichte schmeißt mit Normen, Zertifizierungen und Abkürzungen um sich, so dass der Leser den Nutzen nicht mehr erkennen kann.
Alle dieser Standards sollen doch dem Endkunden das Leben erleichtern, seine Investitionen sichern und seine Anlagen transparenter machen.

Am Ende stehen aber nur die großen Produktlieferanten hinter den verschiedenen Normen und binden den Kunden indirekt an sein Produktspektrum.



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