Kundenbeziehungsmanagement einfach und schnell
CRM betrifft alle Bereiche einer Unternehmung und nicht nur die IT-Abteilung.
Entgegen vieler Behauptungen ist die Einführung eines CRM-Systems nicht ausschließlich eine Aufgabe der IT-Abteilung, sondern viel mehr eine Aufgabe des gesamten Unternehmens.
Die Hauptaufgaben fallen bereits im Vorfeld der Installation an.
So muss die Geschäftsführung klar definieren, für welche Zwecke das CRM verwendet wird und welche Ziele verfolgt werden.
Nur anhand dieses Leitfadens ist es den IT-Mitarbeitern möglich, ein gut funktionierendes und den Vorstellungen entsprechendes System umzusetzen.
Die spätere Verwendung und Fehlersuche liegt in der Hand aller Unternehmensbereiche, welche mit der CRM-Lösung arbeiten und nur die Einführung und die Fehlerbehebung ist Aufgabe der IT-Abteilung.
Das Management eines Unternehmens sollte somit eine klare Stellung beziehen und im Fall einer Befürwortung für ein CRM-System eine sofortige Umsetzung anstreben.
Bereits laufende Projekte sollten kein Hindernis für die Installation darstellen, denn solche Projekte kommen stetig hinzu und die Einführung eines CRM-Systems würde unbegrenzt aufgeschoben werden.
Zudem ist zurzeit ein großer Umschwung im Bereich der CRM-Software zu verzeichnen.
Viele Anbieter spezialisieren sich auf Cloud-Lösungen, welche eine Installation noch einfacher gestalten. Somit wird der Einsatz der Beauftragten im eigenen Unternehmen kleiner und die Verwendung des Systems schneller gewährleistet.
Kommentar:
Der relativ gesehene Arbeitsaufwand der IT-Abteilung, oder besser gesagt die Zeit, welche die IT-Abteilung nicht in die Umsetzung anderer Projekte investiert, lässt sich dank verschiedenster Umsetzungsmöglichkeiten von CRM-Systemen auf ein Minimum reduzieren.
Doch auch wenn ein Aufwand als unumgänglich erscheint, sollten sich Management und Bereichsleitung mit der positiven Auswirkung eines CRM-Systems beschäftigen.
Nicht nur die Arbeit der Angestellten wird angenehmer, auch die Umsetzung von Projekten, die Transparenz der Projektbearbeitung und Auftragserfüllung zu Gunsten des Kunden wird optimiert. Diese Fakten führen auf lange Sicht ohne Zweifel zu besserem Absatz und einer Unterstützung der positiven Entwicklung eines Unternehmens.
Alle Glühbirnen mit mehr als 60 Watt verschwinden ab 1. September aus dem Handel
Nun heißt es auch für die 75-Watt-Birne: Licht aus! Morgen (1.9.2010) zündet die zweite Stufe der europäischen Glühlampen-Verordnung. Alle herkömmlichen Leuchten mit mehr als 60 Watt verschwinden dann aus dem Handel. Zugleich müssen sich Verbraucher an eine neue Bezeichnung gewöhnen: "Lumen" statt "Watt".
Hamsterkäufe wie beim Aus der 100-Watt-Birne vor einem Jahr gab es diesmal nicht, berichtet Nadine Müller vom Lichthersteller Osram in München. "Die Kunden freunden sich mit den Alternativen an", sagt die Sprecherin des deutschen Marktführers. Und die heißen: Energiespar- und Halogenlampen. Europaweit steigt nach den Angaben von Osram die Nachfrage nach Leuchten mit geringem Stromverbrauch.
Bis Herbst 2012 will die EU alle alten Glühbirnen mit Leuchtfaden aus den Läden nehmen, da sie als Energiefresser gelten. "Insgesamt sparen wir jährlich 40 Milliarden Kilowattstunden bis 2020", sagt EU-Energiekommissar Günther Oettinger. "Das entspricht einem Energieverbrauch von elf Millionen europäischen Haushalten."
Kein guter Ruf von Energiesparlampen!
Ihr Licht gilt als kalt, sie sind vielen zu teuer und Umweltschützer kritisieren den Quecksilber-Gehalt, auch wenn dieser mit wenigen Milligramm niedrig ist. Daran mag es liegen, dass der Absatz von Energiesparlampen in Deutschland und Österreich noch zu wünschen übrig lässt.Die wichtigste Änderung: Die Lichtleistung "Watt", benannt nach dem gleichnamigen schottischen Forscher James Watt, tritt in den Hintergrund. Anstelle der mehr als 200 Jahre alten Bezeichnung müssen Lampenkäufer nun das Kunstwort "Lumen" lernen, das sich vom lateinischen lumen (Licht) ableitet. Die Faustregel lautet: Je mehr Lumen (kurz "lm"), desto heller glüht die Birne. Zudem gibt es Informationen über die Farbe und Aufwärmzeit von Lampen.
Was ist der Unterschied zwischen Halogen- und LED-Lampen und warum halten sie nicht so lange?
Damit sich die Kunden beim Kauf von Energiesparlampen besser orientieren können, haben Verbraucherschützer verlässliche und schnell nachvollziehbare Qualitätsstandards gefordert. Hersteller von Energiesparlampen sollten das Umweltzeichen "Blauer Engel" verwenden, verlangten die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Umweltbundesamt (UBA). Bei einem großen Teil der angebotenen Energiesparlampe stimme "schlicht die Qualität nicht", sagte vzbv-Chef Gerd Billen in Berlin. Ein Umweltsiegel könne dem Verbraucher die Auswahl erleichtern.
Der digitale Reporter durch semantische Software
Weltweit arbeiten Forscher daran, Computern das Verstehen und Interpretieren von Daten beizubringen. Mit dieser Fähigkeit können Programme Trends im Netz aufspüren oder sogar eigene Texte verfassen.Das Potenzial der schlauen Computerprogramme ist enorm. Laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens IDC wurden in den vergangenen zwei Jahren mehr elektronische Daten generiert als in der gesamten Menschheitsgeschichte. "mehr als 80 Prozent dieser Daten sind unstrukturiert", sagt IDC-Analyst Rüdiger Spies.Menschen können diese Informationsflut schon lange nicht mehr verarbeiten - Computer schon. "Die Software dafür ist ein riesiger Markt", sagt Spies.Die größte Hürde für semantische Systeme besteht darin, Informationen richtig einzuordnen.Schon heute lassen Unternehmen wie die Deutsche Flugsicherung elektronische Daten von Computern sortieren, um Technikern den Zugriff auf Informationen zu erleichtern.Der Stahlkonzern Thyssen-Krupp nutzt semantische Software um Trends aufzuspüren. Das Programm durchforstet Datenbanken von Patentämtern und Wissenschaftssuchmaschinen wie Google Scholar. Wenn etwa japanische Wissenschaftler Artikel zum Thema Laserstrahlschweißen publizieren, bekommt ThyssenKrupp das mit.
Werbung alleine reicht nicht - ePost problematisch
Welche Fakten sprechen für bzw. gegen die e-Post und sind diese Grund genug den Dienst abzulehnen?
Zunächst ist festzuhalten, dass Die DPAG nicht der einzige Anbieter von dieser Art elektronischer Post bleiben wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat in Kooperation mit der Telekom und UnitedInternet ebenfalls ein Programm (De-Mail) ins Leben gerufen, welches den Versand von elektronischer Post mit persönlicher Identifizierung des Senders und des Empfängers ermöglicht.
Beide Systeme weisen erhebliche Probleme auf, die nicht nur die Sicherheit der versendeten Nachricht betrifft. Diese wird bei versenden per e-Post per TLS-Verschlüsselung versandt. Diese Sicherheitsvariante wurde schon in früheren Projekten durch gewisse Sicherheitslücken bekannt. Somit ist ein „sicherer“ Briefverkehr auf elektronischem Wege eher fraglich.
Zudem werden die versendeten Dokumente gespeichert und dies nicht auf den postinternen Servern, sondern auch bei Drittanbietern, was wiederrum dazu führt, dass bei einem Antrag auf Löschen der eigenen Daten bei der DPAG die Daten immer noch bei Drittanbietern verweilen.
Das Briefgeheimnis wird somit stark eingeschränkt, falls es nicht zuvor bereits ganz außer Kraft tritt, denn im Gegensatz zu konventionellen Briefen bedarf es bei der elektronischen Post lediglich einen Anfangsverdacht um diese öffnen zu dürfen. Dies zählt sowohl für die E-post, als auch für die DE-Mail von Staat und Telekom.
Zusätzlich wird der Inhaber eines e-Post-Briefkastens indirekt verpflichtet sein Postfach regelmäßig zu leeren, da ein an ihn versendetes Dokument auf elektronischem Wege automatisch als zugestellt zählt und somit in seinem Machtbereich eingegangen ist. Probleme ergeben sich dabei im Bezug auf Fristen und Wiederrufe, denn solange der Staat keine gesetzlichen Richtlinien verabschiedet, gelten Verträge, die sonst der schriftlichen Form bedürfen, nicht als rechtskräftig (§126 BGB).
Dennoch wirbt die Deutsche Post AG mit diesem Argument, denn sie geht offensichtlich davon aus, dass der Staat für seine DE-Mail diese Gesetzesregelung einrichten wird. Da die DE-Mail voraussichtlich erst Ende 2010 eingeführt wird, ist also vorerst noch Vorsicht geboten, bis alle Eventualitäten geklärt sind.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die umständliche Handhabung des elektronischen Briefkastens. Bereits die Einrichtung und Registrierung beschert dem Kunden einen unerwünschten Aufwand:
-1: Registrierung auf der Konzernhomepage und Adresse sichern
-2: Kunde empfängt TAN per SMS (Vorsicht! – Ohne Handy ist e-Post nicht zu nutzen)
-3: Kunde bestätigt seine Anmeldung mit der TAN
-4: Nach mehreren Tagen erhält Kunde einen Registrierungscode
-5: Postident-Verfahren: Kunde druckt Registrierungscode aus, geht zur Postfiliale und weist sich aus
-6: Post-Filiale meldet dem Konzern die Ausweisung des Kunden
-7: Konzern schaltet den Account und den Briefkasten des Kunden frei.
Abgesehen von der unangenehmen Anmeldedauer sind auch die Preise Angriffspunkte für Kritiker.
So kostet ein Versand eines Briefes per e-Post 0,55€ und per Einschreiben sogar 4,58€.
Richtig: Ein Einschreiben, welches bei der Post aufgegeben wird, kostet Sie lediglich 3,85€, da bei dieser Versandart keine Mehrwertsteuer anfällt. Doch der größte Kritikpunkt bezüglich des Preises ist die Tatsache, dass DE-Mail kostenlos zur Verfügung gestellt werden wird. (Quelle: Zeit-Online – 15.07.2010)
Stiftung Warentest hat bereits ein hartes Urteil über e-Post gefällt, doch die AGB wurde anscheinend nicht näher begutachtet. Schaut man sich diese einmal genauer an, so fallen mehrere Stellen unangenehm auf:
Daten werden gespeichert, sowohl auf internen als auch auf externen Servern, wie bereits oben erwähnt.
Doch der wohl ungeschickteste Abschnitt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Epost betrifft die eigene Leistung. E-Post wirbt mit der Möglichkeit, dass zeitaufwändiger Biefversand in schriftlicher Form wegfällt und Behördengänge erspart bleiben. Bei der Post selbst ist dies nicht der Fall.
Will ein Kunde Einspruch gegen die von ihm verlangte Gebühr für die Leistung nicht akzeptieren, so ist er gezwungen, dies in schriftlicher Form der Deutschen Post AG mitzuteilen und kann dies nicht per Epost, wobei diese exakt für solch einen Schriftverkehr gedacht ist. So lautet es zumindest in den AGB oder diese sind unverständlich formuliert. Resumé: Die Epost akzeptiert keine Epost?
Unter dem Aspekt des Marketings ist dies wohl eher kein gelungener Schachzug.
Das versucht die Post nun über die Kritik im Bereich der Datensicherheit wieder gut zu machen. Es läuft ein Wettbewerb, in dem Hacker-Teams versuchen sollen das System auszuspielen. Erinnert man sich jedoch an vergangene Aktionen, welche stets Sicherheitslücken zum Vorschein brachten, so scheint auch diese Kampagne eher zum Scheitern verurteilt.
Kommentar:
Marketingtechnisch hat die Post AG so einiges vernachlässigt. Dies revidiert auch keine Fernsehwerbung. Ob das Sicherheitsausschreiben den gewünschten Effekt erzielt ist abzuwarten, schließlich wird indirekt eingestanden, dass das System möglicherweise zu knacken ist.
Ob Erfolg oder nicht, man sollte sich Gedanken darüber machen für welche Zwecke man die elektronische Post verwendet und wofür lieber der konventionelle Postweg bevorzug wird.
Vor allem bei Vertragsangelegenheiten und Rechnungen sollte der altbewährte Postweg bevorzugt werden, solange nicht eindeutig feststeht, welche gesetzlichen Rahmenbedingen gelten.
Hier ein Artikel der ct´zu diesem Thema:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtssichere-Buerger-E-Post-De-Mail-Besonderheiten-und-Fallstricke-1037231.html
Hier ein kritischer Artikel über die „Gelbe Gefahr“!:
http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/comment-page-1/
Cloud Computing – Der neue IT-Markt
Jeder benutzt Software durch Cloud Computing doch nur wenigen ist dies bewusst. Hinter diesem Modell versteckt sich die Bereitstellung von Software über das Internet, welche auf externen Servern gespeichert ist und somit nicht auf jedem PC zu Hause oder im Unternehmen installiert werden muss. Der Vorteil ist, dass eine Vielzahl von Software die Leistung des eigenen Rechners nicht mehr hemmt sondern nur die Software abgerufen wird, welche aktuell verwendet wird.
Cloud Computing ist im Endkundenmarkt schon lange gang und gäbe. E-Mail-Dienste von Google, Yahoo und Hotmail, oder soziale Netzwerke wie Facebook arbeiten auf diese Weise. Bedenken bezüglich der Sicherheit sind jedoch ebenso groß wie der Ausblick auf wirtschaftliches Wachstum. Schließlich werden die Daten auf fremden Servern hinterlegt und bleiben somit nicht intern. Diese Bedenken veranlasste zum Beispiel das Auktionshaus Ebay dazu, die eigene Software im Unternehmensinternen Rechenzentrum zu deponieren.
Es ist nicht verwunderlich, dass auch Software-Giganten wie Microsoft bereits auf diesen Zug aufgesprungen sind und fleißig an Betriebslösungen arbeiten.“Cloud Computing hat ein enormes Wachstumspotenzial. […] Das eröffnet unseren Partnern neue Geschäftsmodelle.“, äußerte sich CEO Steve Ballmer bezüglich des Cloud Computing und Microsoft’s Software Azure, die es Kunden (z.B.: Hewlett-Packard, Dell, Fujitsu) von Microsoft ermöglicht, als Cloud-Service aufzutreten.
Ein Wachstum von 27% pro Jahr zeigt die Zukunft des Cloud Computing und auch Unternehmen kommen zunehmend auf den Geschmack dieser attraktiven Lösung um ihr System an den Markt anzupassen und übersichtlicher zu gestalten.
Kommentar:
Cloud Computing sollte ebenso wie in großen Unternehmen auch in kleineren Unternehmen eine zunehmende Rolle tragen. Besonders kleine und mittelständige Unternehmen sind darauf angewiesen schnell reagieren zu können und flexibel zu bleiben. Dies ist durch Die Zentrale Verwaltung der Daten und Aufgaben optimal gegeben. Die Sicherheitsbedenken, welche viele Unternehmen noch abschrecken auf Cloud Computing umzusteigen scheinen eher unbegründet. Man siehe die Verschlüsselungsmöglichkeiten und Absicherungen auf den externen Servern im Vergleich zu nicht verschlüsselten W-LAN Verbindungen in Unternehmen (ja, dies soll es noch geben) oder Speichermedien wie USB-Sticks welche kollektiv in Benutzung und irgendwann nicht mehr aufzufinden sind. Unter diesem Gesichtspunkt scheint es schon fast sicherer die Daten an einen vertrauenswürdigen Dritten zur Aufbewahrung zu übergeben.
