Donnerstag, 12. August 2010

Werbung alleine reicht nicht - ePost problematisch

Die Deutsche Post AG hat sich den Start ihres neuen E-Postbriefes sicherlich mit mehr Zustimmung vorgestellt. Negative Kritik wird immer mehr und der Konkurrent klopft auch schon an.
Die Deutsche Post AG (DPAG) startete Anfang Juli ihr neues e-Post-Portal und hätte sich für die Markteinführung wohl keine schlechtere Presse vorstellen können. Aber ist die ganze Kritik wirklich berechtigt?

Welche Fakten sprechen für bzw. gegen die e-Post und sind diese Grund genug den Dienst abzulehnen?
Zunächst ist festzuhalten, dass Die DPAG nicht der einzige Anbieter von dieser Art elektronischer Post bleiben wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat in Kooperation mit der Telekom und UnitedInternet ebenfalls ein Programm (De-Mail) ins Leben gerufen, welches den Versand von elektronischer Post mit persönlicher Identifizierung des Senders und des Empfängers ermöglicht.





Beide Systeme weisen erhebliche Probleme auf, die nicht nur die Sicherheit der versendeten Nachricht betrifft. Diese wird bei versenden per e-Post per TLS-Verschlüsselung versandt. Diese Sicherheitsvariante wurde schon in früheren Projekten durch gewisse Sicherheitslücken bekannt. Somit ist ein „sicherer“ Briefverkehr auf elektronischem Wege eher fraglich.
Zudem werden die versendeten Dokumente gespeichert und dies nicht auf den postinternen Servern, sondern auch bei Drittanbietern, was wiederrum dazu führt, dass bei einem Antrag auf Löschen der eigenen Daten bei der DPAG die Daten immer noch bei Drittanbietern verweilen.
Das Briefgeheimnis wird somit stark eingeschränkt, falls es nicht zuvor bereits ganz außer Kraft tritt, denn im Gegensatz zu konventionellen Briefen bedarf es bei der elektronischen Post lediglich einen Anfangsverdacht um diese öffnen zu dürfen. Dies zählt sowohl für die E-post, als auch für die DE-Mail von Staat und Telekom.

Zusätzlich wird der Inhaber eines e-Post-Briefkastens indirekt verpflichtet sein Postfach regelmäßig zu leeren, da ein an ihn versendetes Dokument auf elektronischem Wege automatisch als zugestellt zählt und somit in seinem Machtbereich eingegangen ist. Probleme ergeben sich dabei im Bezug auf Fristen und Wiederrufe, denn solange der Staat keine gesetzlichen Richtlinien verabschiedet, gelten Verträge, die sonst der schriftlichen Form bedürfen, nicht als rechtskräftig (§126 BGB).
Dennoch wirbt die Deutsche Post AG mit diesem Argument, denn sie geht offensichtlich davon aus, dass der Staat für seine DE-Mail diese Gesetzesregelung einrichten wird. Da die DE-Mail voraussichtlich erst Ende 2010 eingeführt wird, ist also vorerst noch Vorsicht geboten, bis alle Eventualitäten geklärt sind.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die umständliche Handhabung des elektronischen Briefkastens. Bereits die Einrichtung und Registrierung beschert dem Kunden einen unerwünschten Aufwand:




-1: Registrierung auf der Konzernhomepage und Adresse sichern
-2: Kunde empfängt TAN per SMS (Vorsicht! – Ohne Handy ist e-Post nicht zu nutzen)
-3: Kunde bestätigt seine Anmeldung mit der TAN
-4: Nach mehreren Tagen erhält Kunde einen Registrierungscode
-5: Postident-Verfahren: Kunde druckt Registrierungscode aus, geht zur Postfiliale und weist sich aus
-6: Post-Filiale meldet dem Konzern die Ausweisung des Kunden
-7: Konzern schaltet den Account und den Briefkasten des Kunden frei.

Abgesehen von der unangenehmen Anmeldedauer sind auch die Preise Angriffspunkte für Kritiker.
So kostet ein Versand eines Briefes per e-Post 0,55€ und per Einschreiben sogar 4,58€.
Richtig: Ein Einschreiben, welches bei der Post aufgegeben wird, kostet Sie lediglich 3,85€, da bei dieser Versandart keine Mehrwertsteuer anfällt. Doch der größte Kritikpunkt bezüglich des Preises ist die Tatsache, dass DE-Mail kostenlos zur Verfügung gestellt werden wird. (Quelle: Zeit-Online – 15.07.2010)

Stiftung Warentest hat bereits ein hartes Urteil über e-Post gefällt, doch die AGB wurde anscheinend nicht näher begutachtet. Schaut man sich diese einmal genauer an, so fallen mehrere Stellen unangenehm auf:
Daten werden gespeichert, sowohl auf internen als auch auf externen Servern, wie bereits oben erwähnt.
Doch der wohl ungeschickteste Abschnitt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Epost betrifft die eigene Leistung. E-Post wirbt mit der Möglichkeit, dass zeitaufwändiger Biefversand in schriftlicher Form wegfällt und Behördengänge erspart bleiben. Bei der Post selbst ist dies nicht der Fall.


Will ein Kunde Einspruch gegen die von ihm verlangte Gebühr für die Leistung nicht akzeptieren, so ist er gezwungen, dies in schriftlicher Form der Deutschen Post AG mitzuteilen und kann dies nicht per Epost, wobei diese exakt für solch einen Schriftverkehr gedacht ist. So lautet es zumindest in den AGB oder diese sind unverständlich formuliert. Resumé: Die Epost akzeptiert keine Epost?

Unter dem Aspekt des Marketings ist dies wohl eher kein gelungener Schachzug.
Das versucht die Post nun über die Kritik im Bereich der Datensicherheit wieder gut zu machen. Es läuft ein Wettbewerb, in dem Hacker-Teams versuchen sollen das System auszuspielen. Erinnert man sich jedoch an vergangene Aktionen, welche stets Sicherheitslücken zum Vorschein brachten, so scheint auch diese Kampagne eher zum Scheitern verurteilt.


Kommentar:

Marketingtechnisch hat die Post AG so einiges vernachlässigt. Dies revidiert auch keine Fernsehwerbung. Ob das Sicherheitsausschreiben den gewünschten Effekt erzielt ist abzuwarten, schließlich wird indirekt eingestanden, dass das System möglicherweise zu knacken ist.
Ob Erfolg oder nicht, man sollte sich Gedanken darüber machen für welche Zwecke man die elektronische Post verwendet und wofür lieber der konventionelle Postweg bevorzug wird.
Vor allem bei Vertragsangelegenheiten und Rechnungen sollte der altbewährte Postweg bevorzugt werden, solange nicht eindeutig feststeht, welche gesetzlichen Rahmenbedingen gelten.




Hier ein Artikel der ct´zu diesem Thema:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtssichere-Buerger-E-Post-De-Mail-Besonderheiten-und-Fallstricke-1037231.html



Hier ein kritischer Artikel über die „Gelbe Gefahr“!:


http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/comment-page-1/

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