Mittwoch, 14. Juli 2010

Jetzt startet der E-Brief

So unmittelbar sind zwei der größten vom Staat gegründeten Konzerne in Deutschland selten aufeinander losgegangen.
In Friedrichshafen am Bodensee lud die Deutsche Telekom AG am 6. Juli 600 000 Bürger der Umgebung ein, sich für ihr neues, sicheres Mail-System "De-Mail" anzumelden.
Und für den 14. Juli hat die deutsche Post zu einer Pressekonferenz zum bundesweiten Start ihres elektronischen Briefes ("E-Brief") in Bonn eingeladen.

Telekom gegen Post, "De-Mail" gegen "E-Brief", eine für Privatkunden und Firmen wichtige Auseinandersetzung spitzt sich zu.
Auf der einen Seite versucht die Telekom, die nun 20 Jahre alte E-Mail zur sicheren De-Mail weiterzuentwickeln. Sie hat sich dafür mit ihrem Hauptaktionär verbündet: Der Bund soll mit einem Gesetz durchsetzten, dass Mails gemäß dem De-Mail-Standard rechtlich verbindlich sind.
Das System wird nur funktionieren, wenn sich viele hunderttausend Firmen und Bürger auch wirklich für die De-Mail anmelden.

Quelle: Rheinische Post, 7. Juli 2010 Wirtschaft A11

Kommentar:
Die Telekom will per Gesetz die E-Mail als sichere "De-Mail" in den Markt puschen und die Deutsche Post möchte ihr schwindendes Brief-Monopol mit dem "E-Brief" zurück gewinnen.
Ein Gesetz, was einen von beiden Kontrahenten bevorzugen würde, kann sich der Bund nicht leisten. Deshalb verschiebt sich auch immer wieder das Gesetz für die rechtliche Grundlage wie verbindlich die Zustellung für den Verbraucher ist.

Beide Konzerne fordern die Verbraucher auf sich schnell zu registrieren, damit eine eindeutige Wunschadresse reserviert werden kann.

Doch warum soll ich mich registrieren lassen und bei welchen Anbieter?

Die Großkonzerne und Versicherungen würden von den kostengünstigeren, aber rechtlich verbindlichen Versenden auf elektronischen Weg die Gewinner sein. Sie sparen Porto, Verpackung, Drucker und viel Papier.

Der Verbraucher muss regelmäßig in seinem geschützten Bereich die elektronische Post lesen, denn das Zustelldatum ist rechtsverbindlich. Ein Abwesenheitsassistent z.B. Urlaub, Krankheit... wird nicht akzeptiert. Ausserdem ist der Verbraucher für die Datensicherung zuständig und muss die Verträge zur eigenen Sicherheit ausdrucken.


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